Norm
ABGB §1336 BRechtssatz
Wird in einem Mietvertrag vereinbart, daß der Mieter ein "Pönale" zu zahlen hat, wenn er den Mietvertrag vor einem bestimmten Zeitpunkt kündigt, so handelt es sich um die Vereinbarung einer sogenannten "unechten" Vertragsstrafe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032094Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.02.2018