RS OGH 1988/2/10 9ObA201/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §26
AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Berücksichtigung des (zustimmenden) Verhaltens eines mit Arbeitgeberaufgaben betrauten Angestellten (Verkaufsdirektor einer Geschirrvertriebsfirma) bei der Beurteilung des an sich als Untreue im Dienst (fingierte Aufträge) zu qualifizierenden Verhaltens eines Vertreters.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Treuepflicht, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Zustimmung, Einverständnis, Vorgesetzter, Vortäuschung, Täuschung, Auftrag, juristische Person, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0009162

Dokumentnummer

JJR_19880210_OGH0002_009OBA00201_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten