Norm
ZPO §31Rechtssatz
Die in einem Mietzinsprozeß erteilte Prozeßvollmacht reicht nicht aus, um eine Auflösungserklärung nach § 1118 ABGB mit der Zustellung des sie und die Klageausdehnung auf Räumung enthaltenden Schriftsatzes an den Rechtsanwalt wirksam werden zu lassen.Die in einem Mietzinsprozeß erteilte Prozeßvollmacht reicht nicht aus, um eine Auflösungserklärung nach Paragraph 1118, ABGB mit der Zustellung des sie und die Klageausdehnung auf Räumung enthaltenden Schriftsatzes an den Rechtsanwalt wirksam werden zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035942Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_0030OB00510_8800000_003