Norm
ABGB §1393 CcRechtssatz
Durch Fortführung des vom Erblasser (in einem Mietobjekt) betriebenen Einzelhandelsunternehmens durch die Miterbengemeinschaft entsteht eine OHG, in die die ererbten Unternehmensanteile als Einlage eingebracht werden. Dieser (vor dem 01.01.1982 gelegene) Vorgang hatte mangels Zustimmung der Rechtsvorgänger der Kläger nicht den Übergang des Mietrechts auf die offene Handelsgesellschaft, sondern das Entstehen eines gespaltenen Mietverhältnisses zur Folge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032869Dokumentnummer
JJR_19880223_OGH0002_0050OB00510_8800000_003