RS OGH 1988/2/23 5Ob510/88

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Norm

ABGB §1116a

Rechtssatz

Mit Rechtskraft der Einantwortung des Nachlasses eines Einzelhandelskaufmanns an seine Erben geht auch das Mietrecht des Verstorbenen an dem Geschäftslokal auf diese (persönlich) über, mag der seinerzeitige Mietvertragsabschluß auch zum Betrieb des Vollhandelsunternehmens gehört haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021176

Dokumentnummer

JJR_19880223_OGH0002_0050OB00510_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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