Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Mit Rechtskraft der Einantwortung des Nachlasses eines Einzelhandelskaufmanns an seine Erben geht auch das Mietrecht des Verstorbenen an dem Geschäftslokal auf diese (persönlich) über, mag der seinerzeitige Mietvertragsabschluß auch zum Betrieb des Vollhandelsunternehmens gehört haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021176Dokumentnummer
JJR_19880223_OGH0002_0050OB00510_8800000_002