RS OGH 1988/2/24 1Ob54/87, 1Ob20/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 Ia9
ABGB §1295 IIb2
ABGB §1311 IIc
AHG §1 Cc
AHG §1 Cd7

Rechtssatz

Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhanges zwischen einer rechtswidrig und schuldhaft erteilten Baubewilligung, die im Aufsichtsweg beseitigt wurde, und dem daraus entstandenen Schaden eines Hypothekargläubigers, der im Vertrauen auf den Bestand der Baubewilligung Kredit gewährte, sind Amtshaftungsansprüche des Hypothekargläubigers ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0023144

Dokumentnummer

JJR_19880224_OGH0002_0010OB00054_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten