RS OGH 1988/2/25 6Ob525/88

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Norm

GOG §89 Abs1

Rechtssatz

Auch bei Verwendung einer Freistempelmaschine sind die Tage des Postenlaufes in die Berufungsfrist nicht einzurechnen, wenn das von Amts wegen durchzuführende Ermittlungsverfahren ergibt, daß die Briefsendung rechtzeitig zur Post gegeben wurde.

VwGH vom 07.05.1980, 2737/78; Veröff: ÖVA 1981,20

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 525/88
    Entscheidungstext OGH 25.02.1988 6 Ob 525/88
    Vgl auch; Beisatz: Bei Vorlage des Postaufgabescheines im Zweifel Rechtzeitigkeit des Rekurses, auch wenn der Aktenkundige Freistempelaufdruck für das Gegenteil spricht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059767

Dokumentnummer

JJR_19880225_OGH0002_0060OB00525_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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