RS OGH 1988/2/25 7Ob720/87

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Rechtssatz

Tatbestandselement des § 74 Abs 2 GewO ist die mit den gewerblichen Betriebsanlagen verbundene konkrete Eignung, das Leben oder die Gesundheit der dort näher bezeichneten Personen zu gefährden.Tatbestandselement des Paragraph 74, Absatz 2, GewO ist die mit den gewerblichen Betriebsanlagen verbundene konkrete Eignung, das Leben oder die Gesundheit der dort näher bezeichneten Personen zu gefährden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0060580

Dokumentnummer

JJR_19880225_OGH0002_0070OB00720_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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