Norm
GewO 1973 §74 Abs2Rechtssatz
Tatbestandselement des § 74 Abs 2 GewO ist die mit den gewerblichen Betriebsanlagen verbundene konkrete Eignung, das Leben oder die Gesundheit der dort näher bezeichneten Personen zu gefährden.Tatbestandselement des Paragraph 74, Absatz 2, GewO ist die mit den gewerblichen Betriebsanlagen verbundene konkrete Eignung, das Leben oder die Gesundheit der dort näher bezeichneten Personen zu gefährden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0060580Dokumentnummer
JJR_19880225_OGH0002_0070OB00720_8700000_002