Norm
StPO §285iRechtssatz
Formlose Übermittlung der Vr - Akten an den Gerichtshof zweiter Instanz zur Durchführung des im § 294 Abs 5 StPO vorgeschriebenen Gerichtstags gemäß § 285 i StPO (nach Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung vor Inkrafttreten des StRÄG 1987 - Verfügung nur im Akt).Formlose Übermittlung der römisch fünf r - Akten an den Gerichtshof zweiter Instanz zur Durchführung des im Paragraph 294, Absatz 5, StPO vorgeschriebenen Gerichtstags gemäß Paragraph 285, i StPO (nach Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung vor Inkrafttreten des StRÄG 1987 - Verfügung nur im Akt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100077Dokumentnummer
JJR_19880302_OGH0002_0130OS00012_8800000_001