RS OGH 1988/3/8 10ObS72/87

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Veröffentlicht am 08.03.1988
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Norm

ASVG §251
  1. ASVG § 251 heute
  2. ASVG § 251 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/2001
  3. ASVG § 251 gültig von 01.01.1990 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989

Rechtssatz

Die durch die 19.ASVGNov eingeführte Änderung des Abs 4 (Berücksichtigung von begünstigt erworbenen Zeiten als Beitragszeiten) führt bei Pension, die gemäß § 506 Abs 2 ASVG rückwirkend gewährt werden, nicht zu einer Neubemessung, sondern nur zu einer Neuberechnung der Pension in der Form, daß von der letzten Neubemessung (auf Grund der 8.ASVGNov) auszugehen und anstelle des für die begünstigt erworbenen Zeiten gemäß § 248 Abs 4 ASVG gebührenden besonderen Steigerungsbetrages ein Steigerungsbetrag nach § 261 Abs 3 oder § 284 Abs 3 oder § 285 Abs 3 ASVG zu gewähren ist (Art II Abs 6 und 9 der 19.ASVGNov). Insbesondere sind aus diesem Anlaß die für die Bemessungsgrundlage maßgebenden Beitragsgrundlagen nicht gemäß § 108 a ASVG aufzuwerten.Die durch die 19.ASVGNov eingeführte Änderung des Absatz 4, (Berücksichtigung von begünstigt erworbenen Zeiten als Beitragszeiten) führt bei Pension, die gemäß Paragraph 506, Absatz 2, ASVG rückwirkend gewährt werden, nicht zu einer Neubemessung, sondern nur zu einer Neuberechnung der Pension in der Form, daß von der letzten Neubemessung (auf Grund der 8.ASVGNov) auszugehen und anstelle des für die begünstigt erworbenen Zeiten gemäß Paragraph 248, Absatz 4, ASVG gebührenden besonderen Steigerungsbetrages ein Steigerungsbetrag nach Paragraph 261, Absatz 3, oder Paragraph 284, Absatz 3, oder Paragraph 285, Absatz 3, ASVG zu gewähren ist (Artikel römisch zwei, Absatz 6 und 9 der 19.ASVGNov). Insbesondere sind aus diesem Anlaß die für die Bemessungsgrundlage maßgebenden Beitragsgrundlagen nicht gemäß Paragraph 108, a ASVG aufzuwerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084989

Dokumentnummer

JJR_19880308_OGH0002_010OBS00072_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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