RS OGH 1988/3/15 5Ob21/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1988
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Norm

WEG 1975 §5
WEG 1975 §6

Rechtssatz

Das Zubehör ist in die Nutzfläche nicht einzubeziehen, sondern kann bei der Nutzwertberechnung nur als Zuschlag Berücksichtigung finden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083248

Dokumentnummer

JJR_19880315_OGH0002_0050OB00021_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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