Norm
ABGB §177 BRechtssatz
Wer dazu neigt, im Streit mit seinem geschiedenen Ehegatten Maßnahmen zu treffen, die sich nachteilig auf die gemeinsamen Kinder auswirken können, wird im allgemeinen nicht der geeignetste Erzieher der Kinder sein (7 Ob 619/87).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048845Dokumentnummer
JJR_19880315_OGH0002_0040OB00523_8800000_001