RS OGH 1988/3/15 4Ob523/88

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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Norm

ABGB §177 B

Rechtssatz

Wer dazu neigt, im Streit mit seinem geschiedenen Ehegatten Maßnahmen zu treffen, die sich nachteilig auf die gemeinsamen Kinder auswirken können, wird im allgemeinen nicht der geeignetste Erzieher der Kinder sein (7 Ob 619/87).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048845

Dokumentnummer

JJR_19880315_OGH0002_0040OB00523_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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