RS OGH 1988/3/16 1Ob520/88

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Norm

EheG §91

Rechtssatz

Ein klagbarer Anspruch eines geschiedenen Ehegatten gegen denjenigen, zu dessen Vorteil der andere Ehegatte eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse verringerte, ist ausgeschlossen, wenn nicht fristgerecht die Einbeziehung des Wertes des Fehlenden in die Aufteilung beantragt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057921

Dokumentnummer

JJR_19880316_OGH0002_0010OB00520_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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