RS OGH 2022/12/16 9ObA34/88, 8ObA84/22v

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Rechtssatz

Eine ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommene vertragsändernde Versetzung an einen anderen Arbeitsort rechtfertigt den vorzeitigen Austritt.

Entscheidungstexte

  • RS0029223">9 ObA 34/88
    Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 34/88
  • RS0029223">8 ObA 84/22v
    Entscheidungstext OGH 16.12.2022 8 ObA 84/22v
    Vgl; Beisatz: Hier: Die Klägerin hat sich hier aber in ihrem Kündigungsschreiben auf eine mangels Zustimmung des Betriebsrats unwirksame Versetzung als Austrittsgrund gar nicht berufen. (T1)

Schlagworte

Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, wichtiger Grund, Verletzung, andere wesentliche Vertragsbestimmung, Dienstort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029223

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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