Norm
ABGB §431Rechtssatz
Ist die Verbücherung des Eigentumsrechts eines Zwischenerwerbes lediglich in Anwendung des § 22 GBG unterblieben, so ist dieser Zwischenerwerber in Ansehung der Rekurslegitimation so zu behandeln, als ob sein Eigentu,srecht einverleibt und wieder aufgehoben worden wäre.Ist die Verbücherung des Eigentumsrechts eines Zwischenerwerbes lediglich in Anwendung des Paragraph 22, GBG unterblieben, so ist dieser Zwischenerwerber in Ansehung der Rekurslegitimation so zu behandeln, als ob sein Eigentu,srecht einverleibt und wieder aufgehoben worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006920Dokumentnummer
JJR_19880322_OGH0002_0050OB00028_8800000_001