Norm
ASVG §107 Abs1Rechtssatz
Diese Gesetzesstelle ist nicht auf den Krankengeldbezug eingeschränkt. Durch § 107 Abs 1 letzter Satz ASVG wurde für Fälle, in denen sich wegen eines nachträglich festgestellten Bezuges aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, daß ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch zu Unrecht erbracht wurde, eine nachträgliche Korrektur der Sozialversicherungsleistung ermöglicht; für diese Fälle wurde ein von subjektiven Momenten unabhängiger Rückforderungstatbestand geschaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084379Dokumentnummer
JJR_19880322_OGH0002_010OBS00051_8800000_001