Norm
ASVG §107 Abs1Rechtssatz
Diese Gesetzesstelle ist nicht auf den Krankengeldbezug eingeschränkt. Durch § 107 Abs 1 letzter Satz ASVG wurde für Fälle, in denen sich wegen eines nachträglich festgestellten Bezuges aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, daß ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch zu Unrecht erbracht wurde, eine nachträgliche Korrektur der Sozialversicherungsleistung ermöglicht; für diese Fälle wurde ein von subjektiven Momenten unabhängiger Rückforderungstatbestand geschaffen.Diese Gesetzesstelle ist nicht auf den Krankengeldbezug eingeschränkt. Durch Paragraph 107, Absatz eins, letzter Satz ASVG wurde für Fälle, in denen sich wegen eines nachträglich festgestellten Bezuges aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, daß ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch zu Unrecht erbracht wurde, eine nachträgliche Korrektur der Sozialversicherungsleistung ermöglicht; für diese Fälle wurde ein von subjektiven Momenten unabhängiger Rückforderungstatbestand geschaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084379Im RIS seit
22.03.1988Zuletzt aktualisiert am
06.09.2024