Norm
WEG 1975 §23 Abs2 Z2Rechtssatz
Zu dem dem Wohnungseigentumsbewerber nach § 23 Abs 2 Z 2 WEG zustehenden Anspruch gehört auch der Anspruch auf Verbücherung der errichteten Urkunde.Zu dem dem Wohnungseigentumsbewerber nach Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, WEG zustehenden Anspruch gehört auch der Anspruch auf Verbücherung der errichteten Urkunde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083288Dokumentnummer
JJR_19880323_OGH0002_0030OB00036_8800000_001