RS OGH 1988/3/24 7Ob8/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1988
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Norm

AVB Krankenhaus §5 Abs10

Rechtssatz

Der Begriff "Anstalten für Lungenkranke und TBC-Kranke" gibt grundsätzlich die Art der Anstalten an, für die der Risikoausschluß gilt, während sich die vorangegangenen Worte "Abteilungen von Anstalten" nur auf diese Art von Anstalten beziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0080877

Dokumentnummer

JJR_19880324_OGH0002_0070OB00008_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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