Norm
JN §55Rechtssatz
Mehrere aus einem einheitlichen Urheberrechtsverstoß abgeleitete Ansprüche sind zusammenzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046469Im RIS seit
12.04.1988Zuletzt aktualisiert am
08.10.2024