Norm
ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1Rechtssatz
Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß § 175 Abs 2 Z 2 erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird.Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß Paragraph 175, Absatz 2, Ziffer 2, erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084978Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.02.2016