Norm
ABGB §148 Abs2 idF BGBl 2013/15Rechtssatz
Bezeichnete die Mutter einen Mann als Vater, für den die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB spricht, so besteht über einen Mehrverkehr keine Offenlegungspflicht, wenn ein solcher vom Scheinvater nicht in Betracht gezogen und die Mutter darüber nicht befragt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048514Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.10.2019