Norm
ArbVG §97 Abs1 Z3Rechtssatz
§97 Abs 1 Z 3 ArbVG will alle mit der Auszahlung und Abrechnung der Bezüge zusammenhängenden Frage, wie insbesondere Probleme der bargeldlosen Lohnzahlung, des Lohnzahlungszeitraumes sowie damit in Zusammenhang stehende Fragen der Freizeitgewährung erfassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051201Dokumentnummer
JJR_19880413_OGH0002_009OBA00029_8800000_005