Norm
EheG §54Rechtssatz
Kann im Fall der Scheidung Unterhalt nach Billigkeit im Sinne des § 69 Abs 3 EheG zugesprochen werden, begründet eine solche Beschränkung des Unterhaltsanspruchs keine Härte im Sinne des § 54 EheG.Kann im Fall der Scheidung Unterhalt nach Billigkeit im Sinne des Paragraph 69, Absatz 3, EheG zugesprochen werden, begründet eine solche Beschränkung des Unterhaltsanspruchs keine Härte im Sinne des Paragraph 54, EheG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0056646Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012