RS OGH 1988/4/19 5Ob528/88, 4Ob176/04t, 1Ob132/12m

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Norm

EheG §54
EheG §69 Abs3

Rechtssatz

Kann im Fall der Scheidung Unterhalt nach Billigkeit im Sinne des § 69 Abs 3 EheG zugesprochen werden, begründet eine solche Beschränkung des Unterhaltsanspruchs keine Härte im Sinne des § 54 EheG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0056646

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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