RS OGH 1988/4/21 12Os45/88, 15Os153/89, 16Os1/91, 15Os8/91, 13Os23/93, 13Os204/94, 15Os28/98, 11Os18

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Veröffentlicht am 21.04.1988
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Norm

SGG nF §12 Abs3 Z3

Rechtssatz

§ 12 Abs 3 Z 3 SGG normiert, bezogen auf den Grundtatbestand des § 12 Abs 1 SGG, eine Deliktsqualifikation. Als solche kann sie dem Täter daher nur dann angelastet werden, wenn sich sein (zumindest bedingter) Vorsatz (auch) darauf bezogen hat, das Suchtgiftverbrechen mit Beziehung auf eine übergroße Suchtgiftmenge zu begehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0088011

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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