RS OGH 2026/2/23 5Ob533/88; 4Ob512/90; 8Ob555/91; 2Ob2422/96g; 6Ob226/97x; 1Ob333/98x; 6Ob262/99v; 5

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Rechtssatz

Der Kläger ist für die Behauptung beweispflichtig, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtmäßigen Handeln des Rechtsanwaltes nicht eingetreten wäre.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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