RS OGH 1988/4/26 10ObS40/88, 10ObS87/92

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Norm

ASVG §97
ASVG §99
ASVG §105a

Rechtssatz

Auch die Herabsetzung der Pension um den Hilflosenzuschuß kann nur unter den Voraussetzungen des § 99 Abs 1 ASVG ausgesprochen werden, also wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Zuerkennung des Hilflosenzuschusses wesentlich geändert haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083802

Dokumentnummer

JJR_19880426_OGH0002_010OBS00040_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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