RS OGH 1988/4/26 10ObS113/87, 10ObS362/99d, 10ObS117/00d, 10ObS153/02a, 10ObS145/14t, 10ObS137/21a

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Norm

ASVG §255 Ca
ASVG §273
BSVG §124

Rechtssatz

Ob ein Versicherter in der Lage ist den Anmarschweg zurückzulegen, ist eine Rechtsfrage, die ausgehend von den bestehenden Einschränkungen zu prüfen ist. Es sind Feststellungen darüber erforderlich, welche Strecke der Versicherte zu Fuß zu bewältigen im Stand ist, ob er in der Lage ist ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützten und welche Einschränkungen allenfalls dabei bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085098

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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