RS OGH 1988/4/27 9ObA74/88

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Norm

AngG §27 Z4 E4a
ArbVG §105
ArbVG §106

Rechtssatz

Fehlt es an einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, den Arbeitnehmer auch vom weiteren Kursbesuch auszuschließen, verletzt der Arbeitgeber durch ein allgemeines, auch den Kursbesuch einschließendes Hausverbot schutzwürdige Interessen des Arbeitnehmers.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Kündigungsschutz, Entlassungsgrund, Entlassungsschutz, wichtiger Grund, Ausschluß, Seminar, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fürsorgepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029476

Dokumentnummer

JJR_19880427_OGH0002_009OBA00074_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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