RS OGH 1988/5/3 15Os45/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1988
beobachten
merken

Norm

WaffGG §4
StGB §9 Abs2

Rechtssatz

Ein Rechtsirrtum über die Zulässigkeit eines Waffengebrauchs (§ 4 WaffGG) ist einem Sicherheitswachebeamten mit Rücksicht auf seine berufliche Ausbildung auf jeden Fall vorzuwerfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0082533

Dokumentnummer

JJR_19880503_OGH0002_0150OS00045_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten