Norm
KFG 1967 §62 Abs1Rechtssatz
Der Umfang des Deckungsschutzes im Grünen - Karte - System richtet sich im Regulierungsfall in jeder Beziehung nach dem Maßstab, den die Versicherungsgesetze im Besuchsland auf einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsfall anlegen. Nach dem Recht des Besuchslandes werden unter anderem die versicherungsgemäßen Einschränkungen und überhaupt alle Einzelheiten der Regulierungsabwicklung bestimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*GB*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0065701Dokumentnummer
JJR_19880510_OGH0002_0080OB00050_8700000_002