RS OGH 1988/5/10 11Os52/88

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Norm

StVO §14 Abs3

Rechtssatz

Die Beiziehung eines geeigneten Einweisers ist ausnahmslos unerläßlich, wenn ein Lenker etwa wegen der Bauart des Fahrzeuges (hier: Kehrmaschine) nicht in der Lage ist, die zu befahrende Strecke ständig im Auge zu behalten und sich davon zu überzeugen, daß die Fahrbahn frei ist und (insbesondere) niemand in seiner körperlichen Sicherheit gefährdet wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0073963

Dokumentnummer

JJR_19880510_OGH0002_0110OS00052_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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