RS OGH 1988/5/10 10Ob511/88

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Norm

ABGB §880a B

Rechtssatz

Auf die vertragsmäßige Ausfolgung einer Bankgarantie kann geklagt werden; allein die Tatsache, daß die beklage Partei derzeit über die Bankgarantie nicht verfügt und die Ausstellung dieser Urkunden der Mitwirkung eines Bankinstitutes bedarf, rechtfertigt nicht die Abweisung des Klagebegehrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016975

Dokumentnummer

JJR_19880510_OGH0002_0100OB00511_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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