Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Auf die vertragsmäßige Ausfolgung einer Bankgarantie kann geklagt werden; allein die Tatsache, daß die beklage Partei derzeit über die Bankgarantie nicht verfügt und die Ausstellung dieser Urkunden der Mitwirkung eines Bankinstitutes bedarf, rechtfertigt nicht die Abweisung des Klagebegehrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016975Dokumentnummer
JJR_19880510_OGH0002_0100OB00511_8800000_001