Norm
ABGB §471 II3Rechtssatz
Der Vorbehaltseigentümer muß das gesetzliche Retentionsrecht, das der Unternehmer gegen der Werkbesteller hätte, jedenfalls dann gegen sich gelten lassen, wenn er der Reparatur im Hinblick auf eine zu seinen Gunsten vinkulierte, vom Vorbehaltskäufer abgeschlossene Kaskoversicherung zumindest schlüssig zugestimmt und zu erkennen gegeben hat, daß er die Versicherungsleistung aus der Kaskoversicherung in Anspruch nehmen werde, ohne bezüglich der Zweckwidmung entsprechende Vorbehalte zu machen. Entscheidend für die Bejahung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem schuldrechtlich nicht verpflichteten Eigentümer ist hier der Gedanke des Vertrauensschutzes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011490Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015