RS OGH 1988/5/10 10ObS55/88, 10ObS12/15k

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Norm

ASVG §225 Ca
ASVG §273

Rechtssatz

Besteht das Hindernis zur Ausübung eines Berufes nur darin, dass der Versicherte nicht über ein erforderliches Hilfsmittel (hier: passende Prothese) verfügt und unternimmt er nichts, um die Beistellung des Hilfsmittels zu erreichen, so kann er aus der dadurch bedingten Behinderung einen Anspruch auf Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht ableiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084985

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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