RS OGH 2022/9/28 9ObA81/88, 9ObA244/02a, 9ObA98/22k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1988
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Norm

UrlG §4 Abs1

Rechtssatz

Besteht eine Vereinbarung über den Urlaubsverbrauch in einem vom Arbeitnehmer genannten Rahmenzeitraum, kann der Arbeitgeber davon nur mehr aus wichtigen Gründen, die ihm die Einhaltung unzumutbar machen, zurücktreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077394

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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