Norm
UrlG §4 Abs1Rechtssatz
Besteht eine Vereinbarung über den Urlaubsverbrauch in einem vom Arbeitnehmer genannten Rahmenzeitraum, kann der Arbeitgeber davon nur mehr aus wichtigen Gründen, die ihm die Einhaltung unzumutbar machen, zurücktreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022