Norm
AngG §27 Z4 E4dRechtssatz
Dem Schutzzweck des Gesetzes wird auch mit einer Vereinbarung Rechnung getragen, mit der dem Arbeitnehmer ein Urlaub innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zugesagt und ihm die konkrete Fixierung des Urlaubsantritts innerhalb dieses Rahmens überlassen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Erholungsurlaub, Antritt, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Zweck, Festsetzung, Zeitpunkt, Regelung, PflichtvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029629Im RIS seit
11.05.1988Zuletzt aktualisiert am
07.09.2023