RS OGH 1988/5/17 8Ob608/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1988
beobachten
merken

Norm

KO §39 Abs2

Rechtssatz

Die sinngemäße Anwendung des in § 39 Abs 2 KO normierten Wertungsmaßstab erscheint auch dann geboten, wenn ein anfechtbares und später mit Erfolg angefochtenes Absonderungsrecht vom Masseverwalter selbst befriedigt wurde.Die sinngemäße Anwendung des in Paragraph 39, Absatz 2, KO normierten Wertungsmaßstab erscheint auch dann geboten, wenn ein anfechtbares und später mit Erfolg angefochtenes Absonderungsrecht vom Masseverwalter selbst befriedigt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064630

Dokumentnummer

JJR_19880517_OGH0002_0080OB00608_8700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten