Norm
KO §39 Abs2Rechtssatz
Die sinngemäße Anwendung des in § 39 Abs 2 KO normierten Wertungsmaßstab erscheint auch dann geboten, wenn ein anfechtbares und später mit Erfolg angefochtenes Absonderungsrecht vom Masseverwalter selbst befriedigt wurde.Die sinngemäße Anwendung des in Paragraph 39, Absatz 2, KO normierten Wertungsmaßstab erscheint auch dann geboten, wenn ein anfechtbares und später mit Erfolg angefochtenes Absonderungsrecht vom Masseverwalter selbst befriedigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064630Dokumentnummer
JJR_19880517_OGH0002_0080OB00608_8700000_005