RS OGH 1988/5/18 3Ob18/88, 1Ob298/03k

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Norm

EO §229
EO §237 Abs3

Rechtssatz

Hat es der bücherlich eingetragene Bestandberechtigte unterlassen, sich am Verteilungsverfahren zu beteiligen und den ihm zugestellten Verteilungsbeschluss, der auf das Bestandrecht nicht Bedacht nahm, in Rechtskraft erwachsen lassen kann er die Löschung des nach den rechtskräftigen Versteigerungsbedingungen nicht ohen Anrechnung zu übernehmenden Bestandrechtes nicht mehr wirksam bekämpfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003824

Dokumentnummer

JJR_19880518_OGH0002_0030OB00018_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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