Norm
ABGB §784Rechtssatz
Bei Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Sache ist der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs grundsätzlich der erzielte Erlös zugrundezulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0012918Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2013