RS OGH 1988/5/18 3Ob587/87, 2Ob65/12s

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Norm

ABGB §784
ABGB §786

Rechtssatz

Bei Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Sache ist der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs grundsätzlich der erzielte Erlös zugrundezulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0012918

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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