Norm
IPRG §41 Abs1Rechtssatz
Unterhält ein ausländisches Unternehmen im Inland ein Verkaufsbüro, dann entfaltet es im Inland eine auf die Schließung von Verträgen mit Kunden gerichtete Tätigkeit; in einem solchen Verkaufsbüro mit einem Verbraucher geschlossene Rechtsgeschäfte (hier: Reisevertrag) unterliegen demnach - im Hinblick auf den besonderen privatrechtlichen Schutz durch das KSchG - dem österreichischen Recht; eine konkrete Anbahnung des Vertragsabschlusses durch den Unternehmer ist nicht erforderlich (ausdrückliche Ablehnung von 2 Ob 701/86).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077336Dokumentnummer
JJR_19880518_OGH0002_0010OB00592_8800000_004