RS OGH 1988/5/31 5Ob551/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §170 C
ABGB §176 B

Rechtssatz

Nach § 176 Abs 1 ABGB sind die zur Sicherung des Wohles des minderjährigen - ehelichen oder unehelichen - Kindes nötigen Verfügungen zu treffen, wenn die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des Kindes gefährden, wobei das Gericht die elterlichen Rechte nur soweit beschränken darf, als dies zur Sicherung des Kindeswohles nötig ist (§ 176 Abs 3 ABGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048580

Dokumentnummer

JJR_19880531_OGH0002_0050OB00551_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten