RS OGH 2025/3/18 10ObS84/88; 10ObS256/90; 10ObS122/14k; 10ObS10/15s; 10ObS88/15m; 10ObS157/17m; 10Ob

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Rechtssatz

Die Bescheinigungsmittel für eine wesentliche Änderung des zuletzt festgestellten Gesundheitszustandes oder für das Hinzutreten eines neuen Leidens müssen geeignet sein, dem Richter die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit dieser Tatsache zu verschaffen (eine Diagnose ohne Befund genügt nicht).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085657

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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