Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Fehlt ein Tatbestandsmerkmal des § 12 Abs 3 MRG, so hat der Vermieter kein Wahlrecht zwischen Kündigung und dem gelinderen Mittel des Begehrens nach angemessenem Mietzins.Fehlt ein Tatbestandsmerkmal des Paragraph 12, Absatz 3, MRG, so hat der Vermieter kein Wahlrecht zwischen Kündigung und dem gelinderen Mittel des Begehrens nach angemessenem Mietzins.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070258Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008