RS OGH 2023/6/22 10ObS108/88; 10ObS349/88; 10ObS24/90; 10ObS95/91; 10ObS315/92; 10ObS171/93; 10ObS69

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Rechtssatz

Es ist den Tatsacheninstanzen nicht verwehrt, in freier Beweiswürdigung auch einem Sachverständigengutachten keinen Glauben zu schenken und von der Einholung eines weiteren Gutachtens Abstand zu nehmen, wenn die eigenen Fachkenntnisse (insbesondere im Senatsprozess, der unter Beiziehung fachkundiger Laienrichter stattfindet) oder gar schon die allgemeine Lebenserfahrung zur Beurteilung ausreichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0043391

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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