Norm
ABGB §1413Rechtssatz
Nimmt ein Arbeitnehmer eine pauschalierte Provisionserhöhung als Abgeltung für den Entgang an Provisionen für Aufträge im Urlaubsfall vorbehaltslos entgegen und überstiegen dieser vor Fälligkeit des Urlaubsentgelts geleisteten Zahlungen seinen Anspruch auf Ersatz des Provisionsentganges während des Urlaubs ist seine Forderung auf Urlaubsentschädigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in diesem Umfang getilgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0033362Dokumentnummer
JJR_19880601_OGH0002_009OBA00200_8700000_001