RS OGH 1988/6/14 8Ob79/87, 1Ob135/01m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1988
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Norm

ABGB §143
ABGB §1327 C3

Rechtssatz

Es besteht keine Unterhaltspflicht eines Kindes gegenüber den Eltern dafür, daß diese ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den anderen Kindern nachkommen können (so schon SZ 9/294).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047915

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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