Norm
ABGB §143Rechtssatz
Es besteht keine Unterhaltspflicht eines Kindes gegenüber den Eltern dafür, daß diese ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den anderen Kindern nachkommen können (so schon SZ 9/294).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047915Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020