RS OGH 2025/8/12 9ObA117/88; 9ObA145/92; 9ObA104/94; 9ObA224/97z; 9ObA111/99k; 8ObA256/98z; 9ObA34/1

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Rechtssatz

Bei der praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips ist grundsätzlich auf den Einzelfall des betroffenen Arbeitnehmer abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050977

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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