Rechtssatz
Bei der Schadenshöhe kommt es nicht auf den Nutzen des Täters, sondern auf den Schaden des Betrogenen an; daher kein Abzug der Transportkosten des betrügerischen Käufers vom Verkaufspreis bei der Schadensberechnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094413Im RIS seit
15.06.1988Zuletzt aktualisiert am
01.12.2023