Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FRechtssatz
Durch § 30 Abs 2 Z 4 2.Fall MRG soll verhindert werden, dass der Hauptmieter unter Ausnützung des Mieterschutzes einem ihm nicht zustehenden Gewinn erzielt; der Hauptmieter soll keinen unbilligen Vorteil ziehen.Durch Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, 2.Fall MRG soll verhindert werden, dass der Hauptmieter unter Ausnützung des Mieterschutzes einem ihm nicht zustehenden Gewinn erzielt; der Hauptmieter soll keinen unbilligen Vorteil ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070606Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2024