RS OGH 1988/6/16 8Ob611/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §1348

Rechtssatz

Vor Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen hat die klagende Bank unter Zugrundelegung der im Bankverkehr üblichen allgemeinen, für die Beurteilung der Unsicherheit von Schuldnern bedeutsamen Maßstäbe, eine Wahrscheinlichkeitsprognose über die Einbringungsmöglichkeit anzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032139

Dokumentnummer

JJR_19880616_OGH0002_0080OB00611_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten